MIETVETRAG

Zwischen: EUROVERBAU GmbH
Kuhlertstrasse 119
52525 Heinsberg
nachfolgend Vermieter genannt  
und der Firma:  

nachfolgend Mieter genannt.

 

Über die Vermietung:

 

1.)

Vertragsinhalt

Der Vermieter vermietet an den Mieter fuer das Bauvorhaben

Die genaue Stueckzahl und die genauen Abmessungen sowie der Zeitpunkt der Abholung/Anlieferung werden im Lieferschein vermerkt. Der Mieter erkennt durch Unterschrift unter dem Lieferschein an, dass er die im Lieferschein aufgefuehrten Waren in einwandfreiem Zustand übernommen hat.

   
2.)

Mietdauer

Die Mietzeit fuer die Gesamtmenge beginnt mit der Anlieferung des Mietgegenstandes und endet an dem Tag, an dem saemtIiche Mietgegenstaende am vereinbarten Rueckgabeort eintreffen. Geplante Mietdauer:

   
3.)

Hoehe der Miete

Die Miete betraegt: EUR          Monat
ab Lager                        zuzueglich ges. MwSt.

   

4.)

Mietzahlung und Verzug

4.a.

Bei AbschIuss des Mietvertrages hat der Mieter die Miete fuer den 1.Monat im voraus zu zahlen. Im uebrigen ist die Folgemiete sofort rein netto nach Rechnungsstellung zu zahlen.

4.b.

Bei Beendigung des Mietverhaeltnisses vor Ablauf dieses 1.Monats erfolgt keine -Rueckverguetung.

4.c.

Bei Zahlungsverzug hat der Mieter Verzugszinsen in Hoehe von 4 % ueber dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen, es sei denn, der Mieter weist einen niederen Schaden nach.

   
5.)

Gefahrtragung und Haftung

5.a.

Mit Versand des Mietgegenstandes geht jede Gefahr und Haftung auf den Mieter ueber.

5.b.

Der Mieter haftet insbesondere fuer alle Schaden, die durch schuldhafte Verletzung seiner Pflicht zur schonenden Behandlung und sorgfaeItigen Pflege des Materials entstehen.

5.c.

Fuer Fehlmengen oder nicht einwandfrei wiederverwendbares Material erstattet der Mieter EUR Neupreis zuzuegl. MwSt.

5.d.

Bei Uebernahme des Materials, Fehlmengen oder nicht einwandfreiem Material, werden die bis zum Zeitpunkt einer entsprechenden Anzeige des Kunden entstandenen Mieten nicht angerechnet. Der Mieter ist verpflichtet, unverzueglich Anzeige zu erstatten (schriftliche Mitteilung), ansonsten wird die Miete weiterberechnet.

   
6.)

Verfuegung ueber die Mietsache

Ohne Zustimmung des Vermieters darf das Material fuer andere Bauvorhaben nicht verwendet werden.
Eine Untervermietung ist nicht zulaessig.

   
7.)

Beendigung des Vertrages/Rueckgabe

7.a.

Nach dem Ende der Mietzeit hat der Mieter saemtliches Material auf eigene Kosten an den von dem Vermieter zu bestimmenden Ort in einwandfreiem Zustand zurueckzuliefern.

7.b.

Das Material muss in gereinigtem, einwandfrei wiederverwendbarem Zustand angeliefert werden.

7.c.

Entstehende Kosten fuer eventuelle Aufbereitung zur Wiederverwendung (wie Reinigen, Nachschneiden verschlagender Enden usw.) werden dem Mieter belastet.

   
8.)

Gewaehrleistung/Haftung

Das Material ist auf Maengel zu untersuchen. Eventuelle Maengel des vermieteten Materials sind noch vor Verwendung unverzueglich mitzuteilen.

   
9.)

Sonstige Vereinbarungen

9.a.

Kommt der Mieter mit der Zahlung von zwei faelligen Monatsmietraten in Rueckstand und gleicht diese innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht aus oder wird dem Vermieter gegebener Wechsel oder Scheck nicht eingeloest, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kuendigen, die Nutzung der Mietgegenstaende zur Sicherung seiner Zahlungsansprueche bis zur Bezahlung der faellig gewordenen Mietforderungen zu

untersagen oder diese in seinem unmittelbaren Besitz zu nehmen. Der Mieter gestattet fuer diesen Fall unwiderruflich den Zutritt zu den Mietgegenstaenden und deren Abtransport.

9.b.

Zur Sicherung unserer Mietforderung und evtl. EntschaedigungsIeistungen, gem. Ziffer 5, tritt der Mieter bereits jetzt Forderungen gegenueber einer Versicherung oder seines Auftraggebers bis zur Hoehe des Materialwertes an uns ab.

   
10.)

Allgemeine Bestimmungen

Das VetragsverhaeItnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ausschliesslicher Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulaessig, ist Amtsgericht Heinsberg.


Heinsberg, den  

Vermieter

 

(Unterschrift/Stempel)

Mieter

 

(Unterschrift/Stempel)